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Wollen wir uns durchsetzbar und wirkungsvoll von rechtspopulistischen Inhalten etc. abgrenzen? #5
Comments
So wie ich es verstanden habe:
Damit sollte es wasserdicht sein |
Tatsächlich widerspricht sich das nicht, weil grundsätzlich im jursitischen Sinne bedeutet, dass Ausnahmen möglich sind. Ich finde deinen Vorschlag den Satz zu ändern aber dennoch gut, eben weil das sonst missverständlich ist. Allerdings geht es bei dem Thema ja nicht nur darum, Mitgliedsanträge ablehnen zu können sondern auch Mitglieder ausschließen zu können. Denke aber die Regelungen in der Satzung dazu sind in aussreichend, der Ehrenkodex muss nur noch ausgearbeitet werden. |
Eine Unvereinbarkeitsklärung können (arguably sollten) wir nach der Gründung abschließen. Ich würde das aber allerdings aus der Satzung raushalten.
Was das ausschließen von Mitglieder angeht wäre ich da auch bei @septem9er. Ich glaube auch, dass wir einen Ausschluss dann z.B. über die "dem Ansehen des Verein schaden" Floskel (in Kombination mit einer verabschiedeten Unvereinbarkeitserklärung) abdecken könnten. |
Es scheint mir, als wäre das eine Grundsatzfrage, die wir mal in präsens diskutieren sollten. |
Brauchen wir eine politische Unvereinbarkeitserklärung um uns satzungsgemäß von neoliberalen, rechtspopulistischen und ähnlichen Inhalten abzugrenzen und diese Abgrenzung in Form eines anwendbaren ethikkodexes (Vereinsausschluss etc...) festzuhalten?
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