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Wollen wir uns durchsetzbar und wirkungsvoll von rechtspopulistischen Inhalten etc. abgrenzen? #5

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Proliecan opened this issue Mar 31, 2024 · 5 comments

Comments

@Proliecan
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Collaborator

Brauchen wir eine politische Unvereinbarkeitserklärung um uns satzungsgemäß von neoliberalen, rechtspopulistischen und ähnlichen Inhalten abzugrenzen und diese Abgrenzung in Form eines anwendbaren ethikkodexes (Vereinsausschluss etc...) festzuhalten?

@ledge8
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Contributor

ledge8 commented Apr 11, 2024

So wie ich es verstanden habe:

  1. Vereine dürfen Menschen ablehnen, auch ohne Grund vrgl. SZ Artikel
  2. In der Satzung §3b steht aktuell "Der Aufnahmeantrag erfolgt in Textform gegenüber dem Vorstand. Die Mitgliedschaft steht grundsätzlich jeder Person offen. Über die Annahme des Aufnahmeantrags entscheidet der Vorstand." also darf meiner Ansicht nach der Vorstand entscheiden. Also darf er auch ablehnen, wobei das dem Satz vorher etwas wiedersprechen würde "jeder Person offen"
    Deshalb würde ich vorschlagen, den Satz "Die Mitgliedschaft steht grundsätzlich jeder Person offen." zu löschen, wie im Branche fördermitglieder schon geschehen ist.
    "Die Fördermitgliedschaft steht grundätzlich jeder natürlichen oder juristischen Person sowie Anstalt oder Körperschaft des öffentlichen Rechts offen." Würde ich abändern in "Die Fördermitgliedschaft können natürliche oder juristische Personen sowie Anstalten oder Körperschaften des öffentlichen Rechts erhalten. (erhalten oder bekommen oder erlangen....)

Damit sollte es wasserdicht sein

@septem9er
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Also darf er auch ablehnen, wobei das dem Satz vorher etwas wiedersprechen würde "jeder Person offen"
Deshalb würde ich vorschlagen, den Satz "Die Mitgliedschaft steht grundsätzlich jeder Person offen." zu löschen, wie im Branche fördermitglieder schon geschehen ist.
"Die Fördermitgliedschaft steht grundätzlich jeder natürlichen oder juristischen Person sowie Anstalt oder Körperschaft des öffentlichen Rechts offen." Würde ich abändern in "Die Fördermitgliedschaft können natürliche oder juristische Personen sowie Anstalten oder Körperschaften des öffentlichen Rechts erhalten. (erhalten oder bekommen oder erlangen....)

Tatsächlich widerspricht sich das nicht, weil grundsätzlich im jursitischen Sinne bedeutet, dass Ausnahmen möglich sind. Ich finde deinen Vorschlag den Satz zu ändern aber dennoch gut, eben weil das sonst missverständlich ist.

Allerdings geht es bei dem Thema ja nicht nur darum, Mitgliedsanträge ablehnen zu können sondern auch Mitglieder ausschließen zu können. Denke aber die Regelungen in der Satzung dazu sind in aussreichend, der Ehrenkodex muss nur noch ausgearbeitet werden.

@e1mo
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Member

e1mo commented May 23, 2024

Eine Unvereinbarkeitsklärung können (arguably sollten) wir nach der Gründung abschließen. Ich würde das aber allerdings aus der Satzung raushalten.
Bzgl. der Aufnahmeklausen könnten wir uns auch an der vom BMJ veröffentlichten Mustersatzung für Vereine orientieren. Hier steht nochmal explizit:

Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen.

Was das ausschließen von Mitglieder angeht wäre ich da auch bei @septem9er. Ich glaube auch, dass wir einen Ausschluss dann z.B. über die "dem Ansehen des Verein schaden" Floskel (in Kombination mit einer verabschiedeten Unvereinbarkeitserklärung) abdecken könnten.

@Proliecan
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Collaborator Author

Es scheint mir, als wäre das eine Grundsatzfrage, die wir mal in präsens diskutieren sollten.

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