(Inhalt gemäß §31 Absatz (3) später zu ergänzen.)
(1) Mitglied der Anvilcraft Community ist, wer sich aktiv in der Anvilcraft Community beteiligt hat und gemäß §3 als Mitglied aufgenommen wurde.
(2) Die Mitgliedschaft endet, falls das Mitglied nach §4 wegen eines Regelverstoßes ausgeschlossen wurde. Inaktivität kann nicht zu einem Ausschluss führen.
(3) Als aktive Beteiligung gemäß Absatz (1) gilt unter Anderem aktives Mitspielen bei Projekten der Anvilcraft Community, aktive Beteiligung in Community Spaces der Anvilcraft Community oder aktive Mitarbeit im Anvilcraft Team. Die Wertung nach aktiver Beteiligung obliegt dem Präsidium.
(1) Mitglieder haben das Recht, an Mitgliederversammlungen teilzunehmen und bei diesen an Abstimmungen abzustimmen.
(2) Mitglieder haben das Recht, an Wahlen und Mitgliederabstimmungen teilzunehmen.
(3) Mitglieder haben das Recht, an Projekten der Anvilcraft Reihe teilzunehmen,
sofern sie nicht wegen eines Regelverstoßes davon ausgeschlossen wurden.
(4) Aus der Satzung ergeben sich keine Pflichten für Mitglieder, außer sich an die Regeln der Anvilcraft Community zu halten. Bei Regelverstoß kann ein Ausschluss nach §4 folgen.
(1) Der Vorschlag für die Aufnahme eines neuen Mitglieds kann nur durch einen Moderator oder Gründer eingebracht werden.
(2) Wurde ein Vorschlag gemäß Absatz (1) eingebracht, so muss das Präsidium prüfen, ob der Vorgeschlagene sich aktiv in der Anvilcraft Community beteiligt hat. Hat das Präsidium dies getan, so stimmt es über den Vorschlag ab.
(3) Stimmt das Präsidium gemäß Absatz (2) für einen Vorschlag, so ist der Vorgeschlagene als Anvilcraft Mitglied aufgenommen. Stimmt es gegen den Vorschlag, so kann der Vorgeschlagene innerhalb eines Monats nicht erneut vorgeschlagen werden.
(1) Bei schwerem oder mehrfachem Regelverstoß kann der Ausschluss eines Mitglieds durch einen Moderator beantragt werden.
(2) Der Antrag auf Ausschluss nach Absatz (1) ist durch das Präsidium zu prüfen. Für die Annahme des Antrags ist ein Einstimmiger Beschluss des Präsidiums erforderlich.
(3) Gegen den Beschluss zum Ausschluss nach Absatz (2) kann durch einen Moderator Einspruch eingelegt werden. Ein Einspruch führt dazu, dass der Beschluss ungültig wird, bis der Einspruch durch den Moderator zurückgenommen oder gemäß Absatz (5) abgelehnt wird.
(4) Das ausgeschlossene Mitglied sowie andere Mitglieder haben das Recht, Widerspruch gegen den Beschluss nach Absatz (2) einzulegen. Über den Widerspruch ist gemäß §5 Absatz (3) abzustimmen. Wird der Widerspruch angenommen, so ist der Beschluss über den Ausschluss ungültig.
(5) Der Einspruch eines Moderators gegen den Ausschluss eines Mitglieds kann durch einen Beschluss der Mitglieder nach §5 Absatz (3) abgelehnt werden.
(1) Die Mitgliederversammlung wird durch das zuständige Vorstandsmitglied einberufen und geleitet. Die Mitglieder sind mindestens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung über diese zu informieren. Mitgliederversammlungen finden online statt.
(2) Mitgliederabstimmungen und Wahlen werden durch das zuständige Vorstandsmitglied geleitet.
(3) Ein Antrag, über den durch die Mitglieder abgestimmt wird, kann durch ein
Mitglied, das Präsidium oder ein Vorstandsmitglied eingebracht werden. Es kann
mit Ja, Nein oder Enthaltung abgestimmt werden. Der Antrag gilt als
angenommen, wenn dieser mehr Ja als Nein Stimmen erhält. Ist durch die
Satzung eine Zweidrittelmehrheit vorgesehen, so gilt er als angenommen, wenn
mindestens zwei Drittel der abgegebenen, von Enthaltung verschiedenen Stimmen
auf Ja entfallen. Den Mitgliedern sind mindestens 48 Stunden Zeit zum abstimmen
zu geben. Mitgliederabstimmungen finden online statt.
(4) Verbindliche Folgen eines nach Absatz (3) angenommenen Antrags ergeben sich aus der Satzung oder einem Anhang der Satzung. Bezieht sich der Antrag auf keine entsprechende Regel aus der Satzung oder einem Anhang der Satzung, so gilt er als unverbindliche Aufforderung an das Präsidium oder den Vorstand.
(5) Abstimmungen nach Absatz (3) werden offen durchgeführt, sofern nicht durch einen Beschluss des Präsidiums oder der Mitgliederversammlung geheime Abstimmung gefordert wird.
(6) Abstimmungen nach Absatz (3) können auf einer Mitgliederversammlung durchgeführt werden, sofern mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist, der Antrag der Abstimmung keine verbindlichen Folgen hat oder den Mitgliedern bereits 24 Stunden vor der Mitgliederversammlung die Möglichkeit gegeben wurde, ihre Stimme abzugeben.
(7) Die Mitgliederversammlung entscheidet selbst über den Ablauf und die Geschäftsordnung der Sitzung, sofern nicht bereits durch die Satzung geregelt.
(1) Mit der Anvilcraft Community in Verbindung stehende Content Creators können an Entscheidungen der Anvilcraft Community mitwirken. Hierfür werden sie im Präsidium durch ein nach §17 gewähltes Präsidiumsmitglied vertreten. Genaueres, sowie das Vorschlagsrecht für Kandidaten nach §17, wird durch einen Anhang der Satzung geregelt.
(2) Als Content Creator gilt, wer aktiv Modded Minecraft Inhalte wie Mods, Modpacks, Videos, Livestreams oder Ähnliches erstellt oder einmal erstellt hat.
(3) Wer die Voraussetzungen nach Absatz (2) erfüllt, wird durch einen Moderator oder einen Beschluss des Präsidiums entschieden. Der Status als Content Creator kann nur auf Antrag eines Moderators durch einen einstimmigen Beschluss des Präsidiums aberkannt werden.
(1) Das Präsidium besteht aus 5 Mitgliedern.
(2) Die Präsidiumsmitglieder müssen nicht Mitglieder nach §1 sein.
(3) Das Präsidium beschließt mit einfacher Mehrheit, sofern für die Art des Beschlusses nicht Einstimmigkeit durch die Satzung gefordert ist.
(4) Bei ordentlichen Sitzungen des Präsidiums zählen nicht abgegebene Stimmen als Enthaltung, bei außerordentlichen Sitzungen als Nein. Bei Beschlüssen, die Einstimmigkeit erfordern zählen Enthaltungen als Nein. Anträge sind so zu stellen, dass eine Ablehnung keine Auswirkungen nach sich zieht.
(5) Das Präsidium entscheidet selbst über den Ablauf und die Geschäftsordnung der Präsidiumssitzungen, sofern nicht bereits durch die Satzung geregelt.
(6) Auf Beschluss des Präsidiums kann die Anzahl seiner Mitglieder abweichend von Absatz (1) bis zur nächsten Wahl auf 7 erhöht werden. Die zusätzlichen Sitze im Präsidiums sind gemäß §18 Absatz (4) zu besetzen.
(1) Das Präsidium wird durch den Präsidenten geleitet. Der Präsident ist Mitglied des Präsidiums.
(2) Der Präsident wird durch die Anvilcraft Mitglieder gewählt.
(3) Von Absatz (2) kann abgewichen werden, wenn das Präsidium einstimmig eines seiner Mitglieder zum Präsidenten wählt.
(1) Die Termine für ordentliche Sitzungen des Präsidiums werden durch das Präsidium beschlossen.
(2) Die erste Sitzung des Präsidiums nach der Wahl gilt als ordentliche Sitzung.
(3) Der Präsident kann das Präsidium jederzeit zu einer außerordentlichen Sitzung zusammenrufen. Er hat die Präsidiumsmitglieder mindestens 48 Stunden vor der Sitzung zu informieren.
(4) Eine ordentliche Sitzung des Präsidiums hat mindestens einmal im Kalendermonat stattzufinden. Wird für einen Kalendermonat keine ordentliche Sitzung nach Absatz (1) beschlossen, so gilt die erste nach Absatz (3) zusammengerufene Sitzung in dem entsprechenden Monat als ordentliche Sitzung.
(5) Von Absatz (3) Satz 2 kann aufgrund von §7 Absatz (5) abgewichen werden. Von Absatz (4) kann durch einstimmigen Beschluss des Präsidiums abgewichen werden.
(1) Die Sitzungen des Präsidiums sind zu protokollieren. Das Protokoll enthält die Anwesenheit sowie die in Sitzung gestellten Anträge, und gefassten Beschlüsse. Die Sitzungsprotokolle sind zu veröffentlichen.
(2) Abstimmungen im Präsidium sind namentlich durchzuführen und dem Protokoll beizufügen.
(3) Aufgrund von §7 Absatz (5) können über Absatz (1) und (2) hinaus weitere Inhalte dem Protokoll beigefügt werden.
(4) Das Präsidium hat über die Annahme des Protokolls in seiner jeweils nächsten ordentlichen Sitzung abzustimmen. Durch Beschluss des Präsidiums kann das Protokoll vor dessen Annahme verändert oder ergänzt werden.
(5) Stimmt ein Präsidiumsmitglied nach Absatz (4) gegen die Annahme eines Protokolls, welches einen einstimmigen Beschluss des Präsidiums enthält, so kann das Präsidiumsmitglied eine Protokollerklärung abgeben. Eine entsprechende Protokollerklärung muss in das Protokoll übernommen werden und kann nicht nach Absatz (4) verändert werden.
(1) Die Anvilcraft Gründer sind tilera (Timo Ley) und AGTech (Jens Faymann).
(2) Die Gründer organisieren ihre Angelegenheiten sowie die Ausübung ihrer Befugnisse eigenständig.
(1) Die Gründer haben das Recht, jeweils ein Präsidiumsmitglied zu benennen.
(2) Die Benennung nach Absatz (1) ist nach der Wahl des Präsidiums vorzunehmen und ist bis zur nächsten Wahl gültig.
(3) Auf die Benennung nach Absatz (1) kann durch den jeweiligen Gründer verzichtet werden.
(1) Die Gründer haben jeweils das Recht, Änderungen der Satzung und sonstiger Dokumente der Anvilcraft Community im Sinne von §26 Absatz (1) zu widersprechen.
(2) Ein Widerspruch nach Absatz (1) ist endgültig und kann nur durch den jeweiligen Gründer zurückgenommen werden.
(3) Ein Widerspruch nach Absatz (1) kann jederzeit bis zum Inkrafttreten der jeweiligen Änderung eingebracht werden.
(1) Die Gründer entscheiden über die Einhaltung und Auslegung der Satzung.
(2) Die Zugangsdaten und Administrationsrechte für Community Spaces, Repositories, Domains, Server und sonstige Konten der Anvilcraft Community werden durch die Gründer verwaltet.
(3) Auf die in Absatz (1) und (2) getroffenen Regelungen ist §11 Absatz (2) entsprechend anzuwenden.
(4) Zugangsdaten nach Absatz (2), welche nicht bereits durch einen Gründer verwaltet werden, können auf Bestimmung der Satzung oder eines Anhangs der Satzung durch andere Personen der Anvilcraft Community verwaltet werden, sofern dem nicht durch einen Gründer widersprochen wird. Auf Beschluss eines Gründers sind entsprechende Zugangsdaten an die Gründer zu übertragen.
(1) Die Wahl des Präsidiums findet jährlich im Dezember statt. Der genaue Termin wird durch den Wahlleiter festgelegt und muss mindestens 2 Wochen vorher bekannt gegeben werden. Zur Stimmabgabe sind mindestens 72 Stunden Zeit zu geben. Wahlvorschläge können bis zu 24 Stunden vor der Wahl eingereicht werden. Die Wahl findet online statt.
(2) Wahlberechtigt sind alle Anvilcraft Mitglieder sowie weitere Vertreter, die nach der Satzung das Wahlrecht haben.
(3) Jeder Wahlberechtigte hat drei Stimmen nach §§16-18.
(4) Das neu gewählte Präsidium wird durch den Präsidenten spätestens 2 Wochen nach der Wahl einberufen. Mit zusammentreten des neuen Präsidiums endet die Amtszeit des Präsidenten, sofern er nicht wiedergewählt wurde, und aller Mitglieder des alten Präsidiums, sofern sie nicht im neuen Präsidium vertreten sind. Bis zur Wahl eines neuen Präsidenten werden die Präsidiumssitzungen weiterhin durch den alten Präsidenten geleitet, jedoch ohne Stimmrecht, sofern dieser nicht Mitglied des neuen Präsidiums ist.
(5) Es ist durch den Wahlleiter durch technische oder organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass nur Stimmen von Wahlberechtigten gezählt werden und das Wahlgeheimnis gewahrt wird.
(6) Von Absatz (1) Satz 1, Absatz (3) sowie §§16-19 kann auf Grund eines Anhangs der Satzung abgewichen werden. Eine Rückkehr zu den Bestimmungen aus Absatz (1) Satz 1, Absatz (3) sowie §§16-19 ist jederzeit durch eine Mitgliederabstimmung gemäß §5 Absatz (3) ohne Änderung des entsprechenden Anhangs der Satzung möglich. Der entsprechende Beschluss ist bis zur nächsten Wahl des Präsidiums gültig.
(1) Mit der Erststimme wird über die Wiederwahl des aktuellen Präsidenten
abgestimmt. Wähler können mit Ja, Nein oder Enthaltung stimmen.
(2) Erhält der Präsident mehr Ja als Nein Stimmen, ist er als Präsident
wiedergewählt und bleibt Mitglied des Präsidiums. Die Wahl des Präsidenten nach
§19 entfällt.
(3) Wird der Präsident nicht nach Absatz (2) wiedergewählt, so kann er trotzdem nach §17 oder §18 in das Präsidium gewählt werden und nach §19 erneut zum Präsidenten gewählt werden.
(4) Lehnt der nach Absatz (2) wiedergewählte Präsident die Wahl ab, so gilt er als nicht wiedergewählt.
(1) Mit der Zweitstimme wird über die nach §6 vorgeschlagen Kandidaten abgestimmt. Wähler können für einen der Kandidaten stimmen oder sich enthalten.
(2) Der Kandidat, auf den die meisten Stimmen entfallen, ist in das Präsidium gewählt. Wer bereits nach §16 gewählt wurde, wird bei der Stimmauszählung nicht berücksichtigt. Bei Stimmgleichheit ist durch Stichwahl zu entscheiden.
(3) Wurde kein Kandidat vorgeschlagen oder wurde der einzige Kandidat bereits nach §16 gewählt, so fällt die Zweitstimme weg.
(1) Für die Drittstimme kann jeder kandidieren, der Anvilcraft Mitglied ist oder durch ein Anvilcraft Mitglied vorgeschlagen wird. Wähler können für beliebig viele Kandidaten stimmen.
(2) Nach der Wahl ist aus allen Kandidaten eine Liste zu bilden. Die Rangfolge der Liste wird durch die Anzahl der Stimmen, die auf den entsprechenden Kandidaten entfielen, bestimmt. Bei Stimmgleichheit sind entsprechende Kandidaten auf dem gleichen Rang.
(3) Wer bereits nach §16 oder §17 in das Präsidium gewählt wurde oder nach §12 in das Präsidium benannt wurde wird bei der Bildung der Liste nach Absatz (2) nicht berücksichtigt.
(4) Sitze im Präsidium, welche nach der Wahl nach §16 und §17 sowie der Benennung nach §12 noch nicht besetzt sind, werden durch die Kandidaten der Liste nach Absatz (2) entsprechend ihrer Rangfolge besetzt. Sind Präsidiumssitze von einem Rang, der durch mehrere Kandidaten geteilt wird, zu besetzen, so hat eine Stichwahl zwischen den entsprechenden Kandidaten stattzufinden.
(5) Auf eine Stichwahl nach Absatz (4) oder §17 Absatz (2) kann verzichtet werden, wenn das Ergebnis der Stichwahl nicht die Zusammensetzung des Präsidiums beeinflusst.
(6) Enthält die Liste nach Absatz (2) nicht genug Kandidaten um das Präsidium vollständig zu besetzen, so kann der Präsident entsprechend Moderatoren in das Präsidium benennen.
(1) Der Präsident wird spätestens 2 Wochen nach der Wahl des Präsidiums, frühestens jedoch nach der ersten Sitzung des Präsidiums, gewählt.
(2) Die Wahl des Präsidenten entfällt, wenn der Präsident nach §16 Absatz (2) wiedergewählt wurde oder das Präsidium in seiner ersten Sitzung einen Präsidenten gemäß §8 Absatz (3) wählt.
(3) Das Präsidium kann den Anvilcraft Mitgliedern ein Präsidiumsmitglied zum Präsidenten vorschlagen.
(4) Gibt es bei der Wahl des Präsidenten keinen Vorschlag nach Absatz (3), so stehen alle Präsidiumsmitglieder zur Wahl. Gewählt ist, auf wen die meisten Stimmen entfallen.
(5) Gibt es bei der Wahl des Präsidenten einen Vorschlag nach Absatz (3), so steht dieser zur Wahl. Weitere Präsidiumsmitglieder können sich ebenfalls zur Wahl stellen. Gewählt ist, auf wen die Mehrheit der gültigen Stimmen entfallen. Erreicht niemand die Mehrheit, so findet eine Stichwahl zwischen dem Kandidaten, auf den die meisten Stimmen entfielen, und dem Vorschlag nach Absatz (3) statt. Von der Stichwahl kann abgesehen werden, wenn die meisten Stimmen auf den Vorschlag nach Absatz (3) entfielen.
(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, den Server Administratoren und weiteren Vorstandsmitgliedern.
(2) Der Vorstandsvorsitzende wird durch den Präsidenten benannt. Der Präsident kann jederzeit einen neuen Vorsitzenden benennen.
(3) Die Server Administratoren werden durch einen Anhang der Satzung festgelegt.
(4) Weitere Vorstandsmitglieder können jederzeit durch das Präsidium gewählt oder abgewählt werden.
(5) Das Anvilcraft Team wird durch den Vorstand geleitet.
(1) Neben dem Vorsitzenden und den Server Administratoren ist jedem Vorstandsmitglied ein Zuständigkeitsbereich zugewiesen. Bei der Wahl eines neuen Vorstandsmitglieds ist für dieses ein Zuständigkeitsbereich festzulegen. Vorstandsmitgliedern können mehrere Zuständigkeitsbereiche zugewiesen sein.
(2) Alle Zuständigkeitsbereiche werden durch einen Anhang der Satzung definiert.
(3) Das Präsidium kann jederzeit durch Beschluss die Zuweisung der Zuständigkeitsbereiche ändern. Führt diese Änderung dazu, dass einem Vorstandsmitglied kein Zuständigkeitsbereich zugewiesen ist, gilt dies als eine Abwahl nach §20 Absatz (4).
(4) Vorstandsmitglieder leiten ihre Zuständigkeitsbereiche eigenständig innerhalb der Vorgaben des Präsidiums. Das Anvilcraft Team ist innerhalb eines Zuständigkeitsbereichs an die Vorgaben des entsprechenden Vorstandsmitglieds gebunden.
(1) Der Vorstandsvorsitzende ist für die Zusammenarbeit innerhalb des Vorstands verantwortlich und vertritt den Vorstand gegenüber den Präsidium und den Mitgliedern.
(2) Der Vorstandsvorsitzende trifft Entscheidungen in Bereichen, die zu keinem Zuständigkeitsbereich gehören, in Zuständigkeitsbereichen, die keinem Vorstandsmitglied zugewiesen sind und bei Unklarheiten, in welchen Zuständigkeitsbereich eine Entscheidung fällt.
(3) Dem Vorsitzenden und den Server Administratoren können Zuständigkeitsbereiche zugewiesen werden.
(4) Wird ein neuer Vorstandsvorsitzender benannt, so bleibt der alte Vorstandsvorsitzende Mitglied des Vorstands, sofern ihm ein Zuständigkeitsbereich zugewiesen ist.
(5) Wird ein Mitglied des Vorstands zum Vorstandsvorsitzenden benannt, so bleiben dessen Zuständigkeitsbereiche ihm weiterhin zugewiesen.
(1) Die Server Administratoren sind für die Verwaltung der Server der Anvilcraft Community verantwortlich.
(2) Entscheidungen der Server Administratoren werden durch diese gemeinsam oder durch einen vom Präsidium oder Vorstandsvorsitzenden bestimmten Server Administrator getroffen.
(1) Moderator der Anvilcraft Community ist, wer durch einen Anhang der Satzung zum Moderator benannt ist. Die Anzahl der Moderatoren wird durch entsprechenden Anhang festgelegt.
(2) Die Moderatoren sind für die Einhaltung der Regeln der Anvilcraft Community in Community Spaces und Multiplayer Projekten verantwortlich.
(3) Die Moderatoren entscheiden bei der Auslegung und über die Einhaltung der Satzung, sofern nicht bereits durch einen Gründer nach §14 entschieden wurde. Die Entscheidung der Moderatoren kann durch einen Gründer aufgehoben werden.
(1) Zugangsdaten zu bestimmten Plattformen gemäß §14 Absatz (2) können auf Beschluss des Präsidiums im Rahmen von §14 Absatz (4) durch einen Server Administrator verwaltet werden.
(2) Zugangsdaten zu Servern werden im Rahmen von §14 Absatz (4) durch die Server Administratoren nach §20 Absatz (3) verwaltet.
(3) Die sich aus §14 ergebenden Bestimmungen bleiben durch Absatz (1) und (2) unberührt.
(1) Als (Satzungsrelevante) Dokumente der Anvilcraft Community gelten die Anvilcraft Satzung, die Anhänge der Anvilcraft Satzung, die AddonScript Spezifikation, von Anvilcraft verwaltete Einträge im Anvilcraft Document Registry sowie weitere Spezifikationen oder organisationelle Dokumente, die von der Anvilcraft Community verwaltet werden.
(2) Sofern durch der Satzung nicht anders vorgesehen, können Dokumente im Sinne von Absatz (1) durch Beschluss des Präsidiums geändert werden.
(3) Über die Satzung hinausgehende Community Regeln können durch einen Anhang der Satzung festgelegt werden.
(1) Satzungsänderungen können durch ein Anvilcraft Mitglied oder ein Mitglied des Präsidiums vorgeschlagen werden.
(2) Für eine Satzungsänderung ist ein Beschluss des Präsidiums sowie eine zweidrittel Mehrheit bei einer Mitgliederabstimmung erforderlich. Wurde der Beschluss des Präsidiums einstimmig geschlossen, so reicht bei der Mitgliederabstimmung eine einfache Mehrheit.
(3) Satzungsänderungen, die §11 ändern oder §§12-14 abschaffen oder in ihrer Wirkung einschränken oder Absatz (3) abschaffen oder in seiner Wirkung einschränken, sind ungültig, sofern sie nicht durch die Gründer eingebracht wurden. §11 Absatz (2) ist entsprechend anzuwenden.
(4) Die Satzung sowie ihre Anhänge werden mit Git verwaltet. Änderungen treten
erst in Kraft, wenn diese in den master branch des nach §14 Absatz (2)
durch die Gründer für die Satzung vorgesehenen Git-Repositories gemerged wurden.
(1) Änderungen von Anhängen der Satzung können durch ein Anvilcraft Mitglied, ein Mitglied des Präsidiums oder ein Mitglied des Vorstands vorgeschlagen werden.
(2) Die Änderung eines Anhangs der Satzung kann durch einen einstimmigen Beschluss des Präsidiums beschlossen werden.
(3) Auf Beschluss des Präsidiums kann die Änderung eines Anhangs der Satzung durch eine Mitgliederabstimmung beschlossen werden.
(4) Durch eine zweidrittel Mehrheit bei einer Mitgliederabstimmung kann einem Beschluss des Präsidiums nach Absatz (2) widersprochen und der Beschluss für ungültig erklärt werden.
(1) Durch einen Anhang der Satzung können Regeln für Änderungen bestimmter Anhänge der Satzung oder anderer Dokumente gefasst werden. Entsprechende Regeln ersetzen §26 Absatz (2) sowie §28 Absatz (1) bis (4) für das jeweilige Dokument.
(2) Von Absatz (1) kann abgewichen werden, wenn dies mit einer für eine Satzungsänderung erforderlichen Mehrheit gemäß §27 Absatz (2) beschlossen wird.
(1) Durch einen Anhang der Satzung können Stimmrechte bei Wahlen, Mitgliederversammlungen und Mitgliederabstimmungen an mit der Anvilcraft Community in Verbindung stehende Gruppen verliehen werden. Diese können gemäß der Vorgaben des entsprechenden Anhangs im Einzelfall durch die Gruppe ausgeübt oder auf einen Vertreter übertragen werden.
(2) Die Anzahl der insgesamt nach Absatz (1) verliehen Stimmrechte darf nicht mehr als einem Fünftel der Anzahl der Anvilcraft Mitglieder entsprechen.
(3) Ein Anhang der Satzung, der Stimmrechte nach Absatz (1) verleiht, kann ausschließlich gemäß §28 Absatz (2) oder (3) geändert werden. Eine Änderung nach §29 Absatz (1) ist ausgeschlossen.
(1) Mit Inkrafttreten der Satzung gilt jeder, der die Member Rolle auf dem
Anvilcraft Discord hat, als Anvilcraft Mitglied gemäß §1. Entsprechende
Regelung gilt für die Content Creators.
(2) Mit Inkrafttreten der Satzung gilt, bis zur Wahl des ersten Präsidiums, tilera als Präsident nach §8.
(3) Das Präsidium hat innerhalb von 4 Monaten nach seiner Wahl den Anvilcraft Mitgliedern einen Vorschlag zu einer Satzungsänderung nach §27 zu machen. Die entsprechend vorgeschlagene Satzungsänderung muss die Abschaffung von §31 sowie die Ergänzung eine Präambel enthalten. Der Vorschlag kann darüber hinausgehende Änderungen enhalten.
(4) Auf Entscheidung eines Gründers kann von §15 Absatz (1) Satz 2 abgewichen werden.